|
|
|
|
|
LEITLINIEN FÜR EINE TIERSCHUTZGERECHTE HALTUNG VON WILD IN GEHEGEN
die Haltung von Wild in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie die nutztierartige Wildtierhaltung werden durch diese Leitlinien nicht berührt)
Systematik der berücksichtigten Tierarten Vögel
Kranichvögel Europäischer Kranich, Lilfordkranich, Mandschuren-Kranich Alle andren Tierarten werden hier nicht berücksichtigt
Präambel Die grundlegenden, atemberaubend schnell ablaufenden und eingetretenen Änderungen der soziologischen Strukturen der Bevölkerung aller Industrienationen, der umfassende Umbau der Landschaft und deren Bewirtschaftungsform haben zu einer enormen Konzentration der Bewohner in den Ballungszentren geführt. Aus dieser totalen Urbanisation heraus erklärt sich eine beklagenswerte wachsende Entfremdung des Menschen von Natur und Landschaft, von Wildtieren und landwirtschaftlichen Haustieren. Hierdurch ist jedoch andererseits auch die zu beobachtende Natursehnsucht der Menschen bedingt, die zu einer immer intensiver werdenden Nutzung noch intakt erscheinender Naturräume führt. Dem wachsenden Bedürfnis des Menschen, sich in der Begegnung mit Natur, Wald und Wildtier zu erholen, bemühen sich die Wildgehege nach zu kommen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Freizeitgestaltung des erholungssuchenden Menschen in naturnaher Umgebung und tragen durch Lenkung und Kanalisation der Erholungssuchenden zu einer wesentlichen und notwendigen Entlastung von Naturräumen bei. Weiter auf der nächsten Seite
|
|
|
|
|